Teckel
&
Jagd
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7/8 · 2018
D
es Menschen bester Freund
darf für viele Hundebesitzer
auch beim Fahrradfahren
nicht fehlen. Ganz ungefähr-
lich ist die Mitnahme des Vierbeiners
jedoch nicht. Hunde, die nicht auf ihre Hal-
ter hören und nicht gut erzogen sind, soll-
ten besser nicht mit dem Rad mitgenom-
men werden.
Tierische Fahreignung
Laut Paragraf 28 der Straßenverkehrsord-
nung dürfen Radfahrer nur Hunde mitfüh-
ren, keine anderen Tiere. Diese dürfen den
Verkehr nicht gefährden und müssen die
Kommandos von Frauchen oder Herrchen
befolgen, ein ängstliches und schreckhaf-
tes Tier ist ungeeignet. Weiterhin muss der
Besitzer die körperliche Leistungsfähigkeit
seines Hundes und auch das Wetter beach-
ten. Da Hunde nicht schwitzen, ist eine
gemeinsame Ausfahrt an einem heißen
Sommertag nicht zu empfehlen.
Gute Verbindung haben
Der Hund sollte rechts neben dem Rad lau-
fen, da er dort nur indirekt dem fließenden
Verkehr begegnet. Geführt wird das Tier
am besten an einem speziellen Fahrradhal-
ter. Dabei handelt es sich um ein Gestänge
für den Rahmen, an dem die Leine befes-
tigt wird. So bleibt der Hund bei der Fahrt
auf Abstand und läuft nicht ins Rad. Fede-
rungen am Fahrradhalter gleichen ruckar-
tige Bewegungen aus, sodass der Radfah-
rer nicht aus dem Gleichgewicht kommt.
Darum ist es auch besser, die Leine nicht
am Lenker zu befestigen oder in der Hand
zu halten. Lässt sich ein Hund mit Zurufen
und Zeichen führen, darf er bei geringem
Verkehrsaufkommen auch ohne Leine
neben dem Rad laufen, sofern kein gene-
reller Leinenzwang herrscht.
Kleine können ins Körbchen
Kleinere Rassen können mit der Fahrge-
schwindigkeit nicht immer mithalten und
fahren deshalb besser in einem Körbchen
oder einer Box, die fest am Lenker oder auf
dem Gepäckträger installiert ist. Diese
sollte ausreichend groß und geschlossen
sein, sodass der Hund bequem Platz hat.
Allerdings ist hier die Größe des Hundes
beschränkt und mehr als fünf Kilogramm
Gewicht können Rad und Radler bei der
Fahrt leicht aus dem Gleichewicht bringen.
Für Hunde-Chauffeure
Ist der Hund weder fürs Körbchen noch
fürs Laufen geeignet, gibt es auch Fahr-
radanhänger für Haustiere. Je nach Modell
können dann auch „schwere Brocken“ bis
über 50 Kilogramm mit zur Fahrradtour.
Auch der Anhänger sollte geschlossen sein
und ausreichend Platz für den pelzigen
Mitfahrer bieten. Hierbei darf der Radfah-
rer nicht unterschätzen, dass so ein großes
Tier auch entsprechend mehr Kraftauf-
wand bedeutet, um es zu ziehen. Beson-
ders das Anfahren ist schwieriger und der
Bremsweg verlängert sich.
Deutsche Verkehrswacht
Was
Radler
mit
Hunden
beachten
müssen