Der Dachshund 6-2018 - page 4

Teckel
&
Jagd
122
|
6 · 2018
A
m 25. Mai 2018 tritt die EU
DSG VO in Kraft. Es gibt keine
Übergangsfristen, d. h., die
Anforderungen dieser Verord-
nung müssen am 25. Mai 2018 erfüllt sein.
Auch Vereine sind hiervon betroffen.
Neben dem DTK als Hauptverein auch des-
sen Landesverbände und alle Ortsgruppen.
Jeder Verein verarbeitet Mitgliederdaten.
Oft sind das sehr persönliche Daten wie
etwa Alter und Familienstand, aber auch
Mailadressen oder sonstige Kontaktdaten.
Selbstverständlich dürfen diese Daten nur
von den Personen angesehen werden, die
sie für ihr Vereinsamt benötigen. Nicht ein-
malMitgliederndürfendieseDaten zugäng-
lich gemacht werden, mögliche Ausnahme:
Minderheitenbegehren.
Schon bis jetzt war das Bundesdaten-
schutzgesetz zu beachten. Die Einhaltung
bestimmter Regeln im Umgang mit perso-
nenbezogenen Daten ist daher nicht neu.
Schon jetzt gilt: Personenbezogene Daten
dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn
es gesetzlich geboten ist, es zur Erfüllung
des Vereinszwecks erforderlich ist oder
wenn der Betroffene einwilligt.
Zur Erfüllung des Vereinszwecks dürfen
nur die personenbezogenen Daten verar-
beitet werden, die zwingend erforderlich
sind und es dürfen auch nur die Personen
Zugriff auf diese Daten haben, die sie zur
Ausführung ihres Amtes benötigen.
An die Einwilligung der Betroffenen wer-
den nun höhere Anforderungen gestellt.
Die Einwilligung setzt voraus, dass die
betroffene Person mindestens 16 Jahre alt
ist und umfassend darüber informiert
wurde, welche Daten zu welchen Zwecken
verarbeitet werden.
In Einwilligungserklärungen sollten daher
insbesondere die Verarbeitungszwecke sorg-
fältig und umfassend angegeben werden.
Nur „zur Erfüllung des Vereinszwecks“ reicht
nicht aus. Dies gilt vor allem, wenn perso-
nenbezogene Daten auf Webseiten, in Ver-
einsbroschüren etc. veröffentlicht werden
und letztere sogar noch in die Öffentlichkeit
gelangen, weil sie als Werbemittel für den
Verein genutzt werden.
Die Verordnung gilt für alle Dateisysteme.
Es ist daher völlig egal, ob Vereine ihre Mit-
gliederdaten elektronisch oder z. B. auf Kar-
teikarten/Listen führen.
Panik ist nicht angebracht, aber es besteht
akuter Handlungsbedarf zur Umsetzung
der Anforderungen der EU DSG VO.
Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen
drohen nämlich empfindliche Bußgelder.
EU-DATENSCHUTZGRUND-
VERORDNUNG
(EU DSG VO)
Liebe Teckelfreunde,
wir bitten Sie, die Hinweise zur neuen
Datenschutzgrundverordnung aufmerk-
sam zu lesen und die entsprechenden
Maßnahmen umzusetzen. Achten Sie
dabei bitte vor allem auf Ihre Internetsei-
ten, dass diese den Datenschutzrichtli-
nien entsprechen!
Die neue Verordnung tritt am 25. Mai
2018 in Kraft und ab diesem Zeitpunkt
laufen Suchprogramme, die teure Abmah-
nungen zur Folge haben können.
Wir schreiben in den nächsten Tagen
außerdem alle Mitglieder des DTK an
und informieren über die neuen Rege-
lungen.
Wenn von bestimmten Personengruppen
imDTK (z. B. Gruppenvorständen oder Züch-
tern) Einwilligungserklärungen und Ver-
schwiegenheitsverpflichtungen
benötigt
werden, schreibenwir auch diese direkt an.
Bei Veröffentlichungen, die in Ihrer Ver-
antwortung liegen (z. B. Ausstellungska-
taloge, Gruppenmitteilungen oder Inter-
netseiten) müssen Sie die entsprechen-
den Einwilligungserklärungen einholen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass auch wir
dafür Sorge tragen müssen, dass die Inter-
netseite des DTK datenschutzkonformsein
muss.Daherkannessein,dassSiebekannte
Dienste (z. B. Richterliste, Terminkalender
etc.) spätestens ab dem 25. Mai 2018 bis
auf Weiteres nicht mehr finden werden.
Diese Dienste stellen wir wieder zur Verfü-
gung, sobald uns die entsprechenden Ein-
willigungserklärungen vorliegen.
Für Fragen zu diesem Thema können Sie
uns gerne anrufen oder eine E-Mail an
senden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre DTK-Geschäftsstelle
Auswirkungen auf Vereine –
ein Überblick
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